Mediation & Beratung

Ausgangspunkt für den Einsatz dieser Methode ist die Erkenntnis, dass Konfliktpartner mit entsprechend professioneller Unterstützung fähig sein können, eine für beide akzeptable Lösung gemeinsam zu finden. Das setzt natürlich voraus, dass die Beteiligten wieder in ein Gespräch kommen, das konstruktiv ist, so dass alle Meinungen und Sichtweisen gehört werden. Dazu brauchen die meisten Menschen in Konfliktsituationen, zu denen im familienrechtlichen Bereich insbesondere hochstreitige Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Trennung, Scheidung und Umgang gehören, Unterstützung durch eine professionelle, von außen kommende und unparteiische Person, durch einen Mediator, eine Mediatorin. 

Von diesen wird die Aufgabe übernommen, für die am Konflikt Beteiligten und insbesondere für die betroffenen Kinder eine verträgliche, gütliche und einvernehmliche Vereinbarung zu erarbeiten, ohne dabei eigene Vorschläge zu machen, Verurteilungen auszusprechen oder Partei zu ergreifen. Bei Mediation geht es um Einsicht in bestehende Bedingungen und mögliche kooperative Lösungen, nicht um Rechthaberei. Hier gibt es keine Verlierer, sondern beide Parteien können im konstruktiven Gespräch nur gewinnen. Die Mediation in ihrer heutigen Form entwickelte sich aus der Praxis der außergerichtlichen Konfliktregelung.

Wichtigste Grundidee der Mediation ist die Eigenverantwortlichkeit der Konfliktparteien:
Der Mediator ist verantwortlich für den Prozess, die Parteien sind verantwortlich für den Inhalt. Dahinter steht der Gedanke, dass die Beteiligten eines Konflikts selbst am besten wissen, wie dieser zu lösen ist, und vom Mediator lediglich hinsichtlich des Weges dorthin Unterstützung benötigen.

Mit dem neuen FamFG (2009) und dem damit einhergehenden Beschleunigungsgebot für die Familiengerichte hat die Mediation auch, als eine dem gerichtlichen Fortgang vorgeschaltete Intervention zur Beilegung von Konflikten, im familiengerichtlichen Verfahren Eingang und Beachtung gefunden. Diese Beratungen/Mediationen werden in der Regel von Jugendhilfeträgern angeboten und durchgeführt. Eine neue Entwicklung (Projekt von 2010) geht dahin, dass bei entsprechender Übernahme der Kosten durch das Familiengericht als Mediatoren auch Rechtsanwälte und psychologische Sachverständige tätig sein können.

Auch auf privater Ebene kann der Versuch einer vorgeschalteten Konfliktlösung mit Unterstützung eines stundenweise honorierten Mediators bei Trennung und Scheidung für Eltern und Kinder schonender sein als die streitige Austragung vor Gericht mit Hilfe eines Rechtsanwalts, da eine gütliche und einvernehmliche Lösung als kindeswohldienlicher anzusehen ist.

Mediation (lat. „Vermittlung“)

Mediation ist ein strukturiertes freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung oder Vermeidung eines Konfliktes. Die Konfliktparteien wollen mit Unterstützung einer dritten allparteilichen Person (dem Mediator) zu einer gemeinsamen Vereinbarung gelangen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht. Der Mediator trifft dabei keine eigenen Entscheidungen bezüglich des Konflikts, sondern ist lediglich für das Verfahren verantwortlich.